Mitgliederinformation 18. Mai zum Sportbetrieb - Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung der Coronaviren

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Mitglieder des Vereins,

seit 8. Mai wurden offiziell die Sportanlagen nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung – CoronaSchVO für den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport geöffnet - dies unter Berücksichtigung von Abstands- und Hygienevorschriften. Die von der Gemeindeverwaltung vorgegebenen Regeln und nur diese sind übergeordnet für uns gültig. Es gelten nicht die von den Fachverbänden wie dem Tennisverband oder Fußballverband vorgegebenen Regeln zur Eindämmung der Ausbreitung von Viren.

Wir leben aktuell in einer dynamischen Zeit. Diese Regeln gelten bis neue kommen. Angekündigt sind diese für Ende Mai, die dann wiederum von den Gemeinden umgesetzt werden müssen.

Inzwischen haben wir Erfahrungen über die vergangenen Tagen und eine Zwischenbilanz ist sinnvoll:

• Diskussionen gab es bei TENNIS darüber, dass verschiedene Auslegungen der Abstandregel vorliegen. „Doppelspiel“ – vier verschiedene Personen gleichzeitig auf dem Platz - wird unterschiedlich ausgelegt. Für die Lindlarer Vereine gelten strengere Regeln als für die Vereine in Overath. Dies bedeutet für andere eine höhere Platzkapazität. 

• Bei dem Hygienekonzept waren die Nutzung von Toiletten und das Desinfizieren von Utensilien für Aufenthalt/Sport ein Thema. Eine Reihe von Anpassungen der Reinigung erforderten Festlegungen zu den zum Einsatz kommenden Reinigungsmaterialien und Arbeitsmittel. Bei Tennis kam das Problem hinzu, dass die Toilette im Fußballheim zu nutzen ist, da vor Ort ein Wasserschadens vorliegt. Hoffentlich ist zum Wochenende eine Toilettennutzung möglich. Improvisation war gefragt und wir bitten um Verständnis bei der Situation.

• Fußball ging heute mit der C-Jugend in Betrieb. Im Vorfeld waren auch hier eine Reihe von Zugangsfragen zu klären. Neben der Organisation des Spielbetriebes (Kleingruppen, Abstandhalten) war die Reinigung der Utensilien hier ein herausforderndes Thema. Es zeigte sich, dass wir hier in Neuland mit vielen Dingen gehen. Anpassungen nach den aktuellen Erfahrungen sind erforderlich.

• Zu Hallennutzung wurde ein Antrag bei der Gemeinde gestellt, der geprüft wird. Die Hallen bleiben zunächst bis 19.05. geschlossen. Eine Mitteilung geht kurzfristig an die Gruppen in der Halle.

Zur Frage der Verantwortlichkeiten der Vorstände und Übungsleiter für die Corona-Bedingungen gab es Kontakte mit der Gemeinde und dem Landessportbund. Anlass waren die hohen Strafen bei Vergehen gegen die Corona-Verordnung mit 200€ bis 2000€.

Die Haftung wegen einer Infektion einer Person mit COVID-19 setzt eine Sorgfaltspflichtverletzung auf Seiten der Verantwortlichen voraus. Insofern haben der Vorstand und alle Übungsleiter alle Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich und geeignet sind, eine Verbreitung des Virus und eine Infektion der Teilnehmerinnen beim Sportbetrieb des Vereins zu verhindern. Anwesende und Spieler sind gleichermaßen in der Verantwortung: Hierzu § 1 der Coronaschutzverordnung: „Verhaltenspflichten im öffentlichen Raum für Personengruppen. Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.“

Ein absoluter Schutz wird nicht herstellbar sein. Zudem müsste eine infizierte Person nachweisen, dass die Infektion durch die Teilnahme am Vereinssportbetrieb verursacht und durch das Verhalten des Vorstands (oder anderer Verantwortlicher auf Seiten des Vereins) verschuldet wurde.

Die Kommunikation der Coronaregeln ist ein wesentlicher Punkt. Dies wurde von uns bereits in umfangreichem Maße über Rundschreiben und Aushänge gemacht, um Infektionen zu verhindern. Hier haben wir alle geeigneten und angemessenen Maßnahmen versucht, umzusetzen.

Seien wir optimistisch und achtsam – ALLE bei dieser geteilten Verantwortung.

Ein wichtiger Punkt ist die Nachvollziehbarkeit im Falle von Infektionen. Bei Tennis wurde mit einem elektronischen Platzbelegungssystem gestartet, das die Transparenz des Spielbetriebes erlaubt. Die Erfahrungen mit dem neuen System müssen zeigen, dass ausreichende Flexibilität für die unterschiedlichen Mitgliederinteressen besteht.

Ansprechpartner:

• Bei Unklarheiten und Fragen zum Trainingsbetreib: An die jeweiligen Abteilungsleiter oder an die Übungsleiter wenden.

• Corona Beauftragte des Vereins: Wolfgang Dietz Tel. 0151-20776395 oder vorstand@1edb9bf7d4594cc3999cde3d2ff0ce60sve-hohkeppel.de

Wir bewegen uns auf einem schmalen Grat. Bitte achtsam bleiben. Die Diskussion um das Thema Corona ist permanent – nicht immer faktenorientiert.

Wir halten Euch informiert und bleibt uns gewogen.

"Abstand und zusammenhalten - mit EINTRACHT"

Wolfgang Dietz und Hakan Ekmen

Kontakt

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